Rhön-Konzernbetriebsrat fordert Personalbemessungsgesetz

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Der Konzernbetriebsrat des privaten Klinikbetreibers Rhön hat die schnellstmögliche Einführung einer neuen gesetzlichen Regelung zur Personalbemessung in deutschen Kliniken gefordert. Ohne eine Aufstockung des Personals in sämtlichen im Krankenhaus tätigen Berufsgruppen und zeitgemäße verbindliche Regelungen durch den Gesetzgeber könnten Versorgungsqualität und die Erfüllung der fachlichen Anforderungen durch die Beschäftigten nicht mehr gewährleistet werden, heißt es in einem Brandbrief an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die Eckpunkte für die anstehende Krankenhausreform erarbeiten soll.

Aus Sicht des Rhön-Betriebsrates muss dafür zunächst in der Pflege das noch durch die veraltete Pflegepersonalbedarfsregelung (PPR) ermittelte Personal zu 100 Prozent zur Verfügung gestellt und finanziert werden. Das sollen die Kliniken den Krankenkassen gegenüber nachweisen, um nicht mit Abschlägen belegt zu werden. In der Folge müsse „PPR zu einer bedarfsgerechten Personalbemessung, auch für andere Berufsgruppen" weiterentwickelt werden, unter Einbeziehung der Gewerkschaft Verdi. Dabei sei auch der demografische Faktor auf Seite der Beschäftigten zu berücksichtigen.

Die Arbeitsbelastung habe berufsgruppenübergreifend „in weiten Bereichen die Grenze des Zumutbaren überschritten". Wie in vielen anderen deutschen Kliniken auch gebe es bei Rhön parallel zum Anstieg von Fallzahlen und Fallschwere erhebliche Probleme bei der Gewinnung qualifizierten Nachwuchses und dessen Finanzierung im Rahmen des DRG-Systems. Die nicht ausreichenden Investitionszuschüsse der Länder führten zu weiteren Belastungen des Personalbudgets. Die Personalnot durch gekürzte oder unbesetzte Stellen betreffe ausdrücklich „nicht nur die Pflege und den ärztlichen Dienst, sondern alle in den Kliniken vorhandenen Berufsgruppen, so zum Beispiel die für die Hygiene unabdingbare Reinigung", heißt es in dem Offenen Brief des Konzernbetriebsrates.

Obwohl eine sichere Behandlung nur möglich sei, wo das Personal nicht über Gebühr belastet werde, würden die Personalkosten im DRG-System bislang nicht nach dem Bedarf, sondern auf Grund des vorhandenen Personals kalkuliert, was auch zu einem Wettbewerb zwischen Kliniken um möglichst geringe Personalkosten beitrage.

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