Ab Sommer 2015 soll in Betrieben mit mehreren konkurrierenden Gewerkschaften nur noch ein Tarifvertrag gelten. Darauf zielt die Gesetzesinitiative von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zur Tarifeinheit, die von der Ministerin am Dienstag vorgelegt wurde und die nun in die Ressortabstimmung gehen soll. „Ich möchte betonen, dass das Streikrecht in Deutschland ein Grundrecht ist", sagte Nahles. Das Streikrecht würde folglich nicht eingeschränkt und auch die Existenz kleiner Gewerkschaften nicht hinterfragt. „Gleichwohl bietet dieses Gesetz einen Rahmen für eine gütliche Einigung im Falle von Tarifkonflikten in den einzelnen Betrieben", sagte Nahles. Ziel sei, dass die Interessen der Mehrheit in den Belegschaften zur Geltung kämen.
Wenn mehrere Gewerkschaften die selbe Berufsgruppe verträten, dann sollten diese sich „gütlich" auf eine gemeinsame Tarifpolitik einigen. Wo dies nicht gelinge, müssten Gerichte prüfen, wer die Mehrheit in der Belegschaft habe. Der Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) hatte die Pläne der Ministerin bereits im Vorfeld heftig attackiert .
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Nahles legt Gesetz zur Tarifeinheit vor

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