Der Plan des Bundesgesundheitsministeriums, nach dem Krankenhäuser Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) mit Medizinprodukten künftig während der Einführungsphase verpflichtend auf ihren Nutzen hin bewerten müssen, stößt auf Skepsis bei Josef Hecken, dem unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) der Selbstverwaltung, und erntet Kritik bei Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Wir haben bei der Qualität von Medizinprodukten derzeit wenig Probleme. Es wäre aus meiner Sicht deshalb nicht nötig, die Nutzenbewertung von Medizinprodukten flächendeckend einzuführen", sagte Hecken am Dienstagabend in Berlin.
DKG-Hauptgeschäftsführer Baum kritisierte den Plan zur Nutzenbewertung von Medizinprodukten, wie er im Referentenentwurf zum geplanten Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) formuliert ist, mit den Worten: „Der Referentenentwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz bringt für die Krankenhäuser mit Blick auf Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden eine Erschwernis. Heute schon können die Krankenkassen jederzeit ein Prüfverfahren beantragen." Mithilfe des Verbotsvorbehalts könnten zweifelhafte Verfahren auch im stationären Sektor durch den G-BA von der Versorgung ausgeschlossen werden, argumentierte auch Hecken.
Dem Referentenentwurf der Bundesregierung zum VSG zufolge soll ein neuer Paragraph 137h im Sozialgesetzbuch V eingefügt werden. Dieser schreibt vor, dass neue Medizinprodukte oder technisch deutlich veränderte nur dann dauerhaft in der Versorgung zur Anwendung kommen dürfen, wenn sie einen medizinischen Nutzen aufweisen. Die Prüfung soll dem G-BA obliegen. Damit würde der sogenannte Verbotsvorbehalt im stationären Sektor näher in Richtung des derzeit im ambulanten Sektor geltenden Erlaubnisvorbehalts rücken. Bisher überprüft der G-BA alle neuen Arzneimittel auf ihren Zusatznutzen im Vergleich zu bereits erhältlichen als Ausgangsbasis für Preisverhandlungen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Hecken schlug vor, dass die Regierung zumindest klare Vorgaben schaffen solle, wann für ein Medizinprodukt eine neue Studienlage erforderlich sei, wie groß also die Veränderung sein müsse. „Ich rege an, dass die Regierung eine klare Definition dessen schafft, was sie unter einem neuen theoretisch-wissenschaftlichen Konzept versteht. Wir brauchen hier Rechtssicherheit", erklärte der G-BA-Vorsitzende. Darüber hinaus plädierte Hecken dafür, dass der Hersteller eines Medizinprodukts die Verfahrenshoheit haben und festlegen könne müsse, welches Krankenhaus geeignet sei, Evidenz über den Nutzen des Produkts herzustellen.
BibliomedManager
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