Der Bundesrat hat heute in einer Plenarsitzung das Pflegestärkungsgesetz gebilligt. Es kann damit nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden. Bereits im Oktober hatte der Bundestag dem Gesetz zugestimmt. Es sieht unter anderem Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige vor. So sollen etwa die Pflege zuhause gestärkt und ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff mit fünf Pflegegraden definiert werden. Darüber hinaus sollen die Leistungen der Pflegeversicherung steigen. Zur Finanzierung werden die Beiträge zur Pflegeversicherung am 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte und im Laufe der folgenden Jahre um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben.
Gestern unterstrich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe auf dem MDK-Kongress 2014 in Berlin, dass eine Grundrenovierung der Pflegeversicherung dringend notwendig sei. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Elisabeth Scharfenberg, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, kritisierte auf der gleichen Veranstaltung indes, dass die mögliche Erhöhung der Leistungen aus der Pflegeversicherung um insgesamt 20 Prozent nicht ausreichen werde. „Wir hätten zuerst überlegen sollen, was wir umsetzen wollen, um dann zu sehen, was es kostet."