Zum jährlichen Qualitätsbericht der Krankenhäuser hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin die Möglichkeiten zur Nachlieferung oder zum Ersatz von Berichtsteilen neu geregelt. Die neuen Vorgaben unterscheiden zwischen einem kurzfristigen und einem nachgelagerten Nachlieferverfahren und gelten ab dem Berichtsjahr 2013, teilte der G-BA mit. Eine kurzfristige Nachlieferung sei künftig für C-1-Berichtsteile, in denen die Ergebnisse des Krankenhauses im Rahmen der externen vergleichenden Qualitätssicherung dokumentiert seien, möglich. „Diese Option wurde vorgesehen, weil Probleme bei der Annahme oder der Veröffentlichung der Qualitätsberichte teilweise bereits kurzfristig nach der Übermittlung bekannt werden", erklärte der G-BA. Berichtsteile, die technisch begründete systematische Fehler enthielten, könnten nun im Zeitfenster zwischen Abschluss der regulären Datenannahme und vor Veröffentlichung der Qualitätsberichte nachgeliefert oder ersetzt werden.
Das auch bisher vorgesehene nachgelagerte Nachlieferverfahren sei vom G-BA um die Korrekturmöglichkeit fehlerhafter Daten ergänzt worden. Zudem seien die Fristen der Antragsstellung zur Nachlieferung nun in den Regelungen normiert. Nach wie vor müssten für die nachgelagerte Nachlieferung Gründe vorliegen, die dem Krankenhaus nicht zurechenbar seien. Ab dem Berichtsjahr 2012 müssen die Qualitätsberichte der Krankenhäuser jährlich und nicht nur krankenhaus- sondern auch standortbezogen veröffentlicht werden. „Datenannahme und Datenaufbereitung müssen reibungslos funktionieren, um den Jahresrhythmus einhalten zu können. Damit unter dem erhöhten Zeitdruck die Korrektheit der Berichtsdaten nicht eingeschränkt wird, haben wir das Registrierungsverfahren für die Krankenhäuser neu konzipiert und geordnete Nachliefermöglichkeiten geschaffen", erklärte Regina Klakow-Franck, Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung im G-BA.

G-BA erleichtert Kliniken Qualitätsberichte
