DBfK greift Einstufung der Pflegeberufe im DQR an

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Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat die jüngste Zuordnung der Gesundheits- und Krankenpflege in den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) scharf kritisiert. Darin wurden die Pflegeberufe auf Niveau 4 des achtstufigen Rahmens eingeordnet. Das sei allerdings sachlich falsch, sagte die Vize-Präsidentin des Verbands, Gertud Stöcker, gestern in Berlin. Die Professionen müssten stattdessen auf Niveau 5 eingestuft werden, fordert der Verband, weil die neue Zuordnung ansonsten dem im Krankenpflegegesetz geforderten Kompetenzniveau nicht gerecht werde. Die Einordnung erfolgte nach Kenntnis des DBfK „ohne Rücksprache mit dem fachlich zuständigen Bundesministerium für Gesundheit", sagte Stöcker.

Darüber hinaus werde die „Absurdität der Zuordnung" etwa unterstrichen durch die Eingruppierung der Pflegeassistenzqualifikation auf dasselbe Level. Demnach erreichten sowohl die staatlich geprüften Fachkräfte für Pflegeassistenz mit einer ein- oder zweijährigen Ausbildung als auch die Angehörigen der Heilberufe nach Art. 74 (19) GG Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege mit dreijähriger Qualifikation die identische Kompetenzstufe. Gleichzeitig werde „paradoxerweise die Heilerziehungspflege – ein eng verwandter Beruf – dem Niveau zugeordnet". Damit werde eine Herabstufung der Kompetenzen festgeschrieben und dem Ansehen der deutschen Pflegeberufe in Europa erneut geschadet, so der Verband.

Der DQR unterscheidet acht Niveaus zur allgemeinen Beschreibung der Kompetenzen, die im deutschen Bildungssystem erworben werden. Der ebenfalls achtstufige Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) dient dabei als Referenzrahmen und Übersetzungshilfe für den Vergleich der verschiedenen nationalen Qualifikationssysteme.

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