Krankenhäuser müssen künftig schärfere Sanktionen hinnehmen, wenn sie ihren Pflichten zur Qualitätsdokumentation wiederholt nicht nachkommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Selbstverwaltung beschloss am Donnerstag im Plenum für diesen Fall die Verdoppelung der entsprechenden Qualitätsabschläge mehrheitlich gegen die Stimmen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Ab dem Jahr 2016 müssen die Krankenhäuser demnach für jeden nicht übermittelten Datensatz 300 Euro zahlen, wenn bereits im Vorjahr die Dokumentationsrate des entsprechenden Leistungsbereichs unter 95 Prozent lag. Handelt es sich um Datensätze mit Bezug auf Organtransplantationen, gilt sogar ein Bußgeld pro Datensatz von 5.000 Euro, wenn im Vorjahr die Dokumentationsrate unter 100 Prozent lag.
Der G-BA-Beschluss bedarf noch der Prüfung des Bundesgesundheitsministeriums und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, bevor er wirksam wird.
BibliomedManager

G-BA beschließt schärfere Sanktionen für Kliniken

BibliomedManager