Das geplante Versorgungsstärkungsgesetz könnte für die neuen Regeln zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) „ordnungspolitisches Chaos" bedeuten. Diese Befürchtung äußerte der Vorsitzende des Berufsverbandes der niedergelassenen Krebsärzte, Stephan Schmitz, gestern in Köln. Denn der Entwurf unterlaufe das Kooperationsgebot der neuen ASV-Richtlinie aus 2013. Der Gesetzgeber plane demnach, Krankenhäusern, die noch eine Alt-Genehmigung zur ambulanten Behandlung aus der Zeit vor der ASV besitzen, einen Bestandsschutz zu garantieren. Sie wären dann von der Kooperationspflicht mit dem niedergelassenen Sektor befreit.
Das macht laut Schmitz all das zunichte, was die neue ASV gerade erst sehr differenziert für alle Beteiligten geregelt hat. Gerade in der Onkologie sollte die Verpflichtung zur Zusammenarbeit eine optimale Versorgung der Patienten sicherstellen. Seit Juli dieses Jahres werden Krebspatienten mit gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle im Rahmen der ASV behandelt. Nun „pulverisiert die Politik ihren eigenen Entwurf zur Neugestaltung", sagte Schmitz, der die Pläne als eine „Rolle rückwärts ins ordnungspolitische Chaos" bezeichnete.
Die erneuten Änderungen würden auch den Behandlungsumfang, die Definition der schweren Verlaufsform, große Bereiche der Qualitätssicherung, den Ort der Leistungserbringung, das Überweisungserfordernis, die gesicherte Diagnose und die Abgrenzung zur teilstationären Versorgung betreffen. Schmitz verweist zudem darauf, dass bei Umsetzung der Regierungspläne zukünftig auch örtlich verschiedene Zuständigkeiten gelten könnten. Mal sei der Erweiterte Landesausschuss, mal die jeweilige Landesbehörde zuständig. Er forderte „ein eindeutiges politisches Signal", dass die neuen ASV-Regelungen auch künftig flächendeckend gelten werden.