Kammerpräsidenten unisono gegen ärztlich assistierte Selbsttötung

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Die Bundesärztekammer hat sich gegen das Modell einer ärztlich assistierten Selbsttötung positioniert. „Ich sehe keinen Widerspruch darin, dass einige regionale Ärztekammern in ihren Berufsordnungen von den Formulierungen der Bundesärztekammer abweichen", sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, Ende vergangener Woche auf einer Pressekonferenz in Anwesenheit aller 17 Regionalvertreter der Länderkammern. Paragraph 1, Absatz zwei der (Muster-) Berufsordnung (MBO) für die in Deutschland tätigen Ärzte formuliere eindeutig die ärztliche Pflicht Leben zu erhalten. Es habe deshalb nur formale Gründe, warum einige Kammern den § 16 MBO – der ein eindeutiges Verbot ärztlicher Hilfe zur Selbsttötung ausspricht – nicht übernommen hätten. Dies bekräftigten die Kammerpräsidenten aus Bayern und Baden-Württemberg, Max Kaplan und Ulrich Clever. Sie wollen den zweiten Absatz § 16 nicht übernehmen, weil die Generalpflichtenklausel eindeutig formuliere, dass ein Arzt immer Leben erhalten solle. 

Die Ärzte in Deutschland lehnten eine assistierte Selbsttötung von schwerstkranken und sterbenden Menschen strikt ab. Darin herrsche Einigkeit unter allen Ärztekammern, so Montgomery. In der Debatte um das Thema Sterbehilfe hätten einige Abgeordnete zwar von einem standesrechtlichen Flickenteppich gesprochen, das stimme aber nicht, sondern entspräche dem typischen Patchwork föderaler Ausrichtung. Auf Anfrage von Bibliomedmanager räumte er aber ein, dass es bei der sogenannten palliativen Sedierung Unsicherheiten gebe. Montgomery kündigte hier eine Aufklärungskampagne an. Wenn ein Arzt seine Behandlung und das Ziel Schmerzen und Leid zu lindern dokumentieren könne, laufe er keine Gefahr, seine Approbation zu verlieren.

Ärzte stünden jedoch nicht zur Verfügung, Suizidwilligen zu assistieren. Auf die Nachfrage, wer es denn sonst machen solle, erklärte Montgomery empört: "Lassen Sie es doch den Klempner oder den Apotheker oder den Tierarzt machen, aber eben nicht den Arzt." An die Politik gerichtet erklärte Montgomery, weitergehende Regelungen im Strafrecht und Zivilrecht seien nicht nötig. Die Kammerpräsidenten sprächen sich lediglich für ein Verbot jedweder organisierten Form von Sterbehilfe aus.

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