Registrierungspflicht für Perinatalzentren

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Bis zum 15. März 2015 müssen sich alle deutschen Perinatalzentren (Level 1 und 2) auf www.perinatalzentren.org zur Veröffentlichung ihrer Qualitätsergebnisse anmelden. Bisher sei dies nur auf freiwilliger Basis geschehen, wie das Institut für angewandte Qualitätsförderung (AQUA) in Göttingen mitteilte. Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Auch Krankenhäuser, die ihre Ergebnisse bereits freiwillig auf der Seite veröffentlichten, müssen sich erneut anmelden, da sich die rechtlichen Grundlagen laut AQUA geändert haben. Die Daten werden ab dem 1. Dezember 2015 veröffentlicht. Werdende Eltern und zuweisende Ärzte sollen dort Krankenhäuser nach verschiedenen Kriterien filtern und ein passendes Perinatalzentrum finden können.

» Anmeldeformular auf sqg.de

» Beschluss und Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses

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