Um das Präventionsgesetz voran zu bringen, plant der Bundesrat offenbar wichtige Änderungen am Versicherungsvertragsgesetz. Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) sollen verpflichtet werden, Prävention und die Förderung „des selbstbestimmten gesundheitlichen Handelns" zum Teil ihres Leistungskatalogs zu machen. Das geht aus einem Bericht der Ärztezeitung unter Bezug auf Empfehlungen der Ausschüsse der Länderkammer hervor. Den PKV solle es im Gegenzug ermöglicht werden, sich an entsprechenden Angeboten der Sozialversicherungsträger zu beteiligen.