Das geplante Anti-Korruptionsgesetz könnte noch schärfer werden: Auch die gesetzlichen Krankenkassen sollen die Möglichkeit erhalten, Strafanträge auf Verdacht von Korruption im Gesundheitswesen zu stellen. Das geht aus einer Meldung des Magazins „Der Spiegel" hervor, die am Samstag veröffentlicht wurde. Bisher konnten nur Geschädigte, Wettbewerber sowie Berufskammern- und verbände auf Verdacht Strafanträge stellen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will den jüngsten Änderungsvorschlag zu dem Gesetz, das einen neuen Straftatbestand „Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen" einführen würde, laut dem Bericht bei der Ressortabstimmung einbringen.
Ziel ist womöglich auch die Bekämpfung von Ärztezuweisungen, etwa an welche Klinik sich ein Patient wenden soll, wie es der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen schon länger fordert. Gröhe könnte damit auf eine Gesetzeslücke anspielen, die auch der aktuelle Entwurf zum Anti-Korruptionsgesetz von Justizminister Heiko Maas schließen will: Korruptionstatbestände des Strafgesetzbuches waren bisher für niedergelassene Ärzte grundsätzlich nicht anwendbar.
„Wer als Patient ein Medikament verordnet oder eine Klinik empfohlen bekommt, muss sich zu 100 Prozent darauf verlassen können, dass dahinter ausschließlich medizinische Gründe stehen", hatte GKV-Vorstand Gernot Kiefer unlängst zu den Anti-Korruptionsplänen der Bundesregierung gesagt. Er kündigte erst im Dezember an, entsprechende Pläne „durch konstruktive Hinweise" unterstützen zu wollen.