Auch die abschließende Verhandlungsrunde um den Landesbasisfallwert für Schleswig-Holstein ist gescheitert. Grund sei das schlechte Verhandlungsangebot der Kassen gewesen, wie die Landeskrankenhausgesellschaft (KGSH) gestern in Kiel mitteilte. „Uns wurde ein Angebot in Höhe des gesetzlich vorgegebenen Mindestwertes gemacht", sagte KGSH-Geschäftsführer Bernd Krämer. „Damit werden die Krankenkassen ihrer Mitverantwortung für eine leistungsfähige Krankenhausversorgung und vernünftige Bedingungen für unsere Beschäftigten nicht gerecht." Damit muss jetzt eine Schiedsstelle über den Preis für die Krankenhausleistungen im Norden entscheiden.
Der von den Kassen angebotene Minimalwert beträgt 3190,81 Euro und liegt um 1,25 Prozent unter dem ermittelten Bundesdurchschnitt. Demgegenüber forderte die KGSH 3196,23 Euro, was einer Steigerung von 2,53 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert entspricht. Das ist die gesetzliche Obergrenze für Preissteigerungen der Kliniken. Der Landesbasisfallwert Schleswig-Holstein lag 2014 bundesweit auf dem letzten Platz.