Die Kliniken Niedersachsens sollen offenbar noch in diesem Jahr verpflichtet werden, Patientenbeauftragte zu berufen. Das geht aus einem Gesetzesentwurf der rot-grünen Koalition im Landtag hervor, der BibliomedManager vorliegt. Danach sollen Krankenhausträger für jeweils 5 Jahre für jeden ihrer Standorte mindestens einen Beauftragten für die Patienten berufen sowie einen Stellvertreter. „Bedienstete des Krankenhausträgers oder Mitglieder seiner Organe können nicht berufen werden", heißt es in dem Entwurf. Die Regelung soll schon am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten.
Zu den Aufgaben des Patientenbeauftragten gehören laut dem Entwurf etwa regelmäßige Sprechstunden im Krankenhaus. Zudem sollen sie als Ansprechpartner Anregungen und Beschwerden von Patienten entgegen nehmen, prüfen und gegenüber dem Krankenhaus aktiv vertreten. Die Kliniken sollen dazu verpflichtet werden, mit den Beauftragten zu kooperieren. Ein jährlicher Tätigkeitsbericht soll an das Landesgesundheitsministerium gehen.