In der neuen gesetzlichen Regelung zum Entlassmanagement sollten neben ärztlichen Leistungserbringern auch ambulante Versorger weiterhin einbezogen werden. Das forderte jüngst die Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung (IGHV) in einer gemeinsamen. Es müsse künftig weiterhin möglich sein, Leistungserbringer mit in die Planung mit einzubeziehen, „die die ambulante Versorgung in der Häuslichkeit der Versicherten sicherstellen", heißt es in der Stellungnahme. Gemeint sind etwa Unternehmen, die medizinische Hilfsmittel, Verbandsmittel und medizinische Ernährung nach Hause und ins Heim liefern.