Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert den Verzicht auf die im von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgesehenen Strafzahlungen in Höhe von ein Prozent des Praxisumsatzes, wenn Ärzte und andere Einrichtungen ab dem 1. Juli 2018 die Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte online nicht mit den Daten der Krankenkassen abgleichen.
„Wir lehnen derlei Strafandrohungen strikt ab, zumal sie sich auf die Einführung von Verwaltungsfunktionalitäten beziehen, die keinerlei medizinischen Nutzen bringen", stellte Franz-Josef Bartmann, Sprecher für Telemedizin und Telematik im Vorstand der Bundesärztekammer in einer Pressemitteilung klar. „Statt auf Sanktionen sollte die Politik auf intelligente Anreize setzen", forderte Bartmann. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bezeichnete die Strafandrohung in einer Stellungnahme als „unverhältnismäßig".
Bundesgesundheitsminister Gröhe geht mit seinem Gesetzesvorschlag offenkundig auf Konfrontationskurs zu den Ärzten, wie der BibliomedManager jüngst in einer „Story der Woche" berichtete.