Medizinproduktehersteller von Stents zur Behandlung von intrakraniellen arteriellen Stenosen können Beschlussunterlagen für das Stellungnahmeverfahren für die neue Methode beim Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Selbstverwaltung anfordern. Das teilte der G-BA am Mittwochnachmittag mit. Dafür müssen die Hersteller zunächst bis zum 17. März Unterlagen beim G-BA einreichen, um ihre Berechtigung darzulegen.
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