Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Selbstverwaltung hat am Donnerstag gleich zwei Beschlüsse gefasst, die als Premiere gelten können. Zum einen will das Gremium erstmals ein einrichtungs- und sektorenübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren für den Regelbetrieb schaffen. Dabei geht es um die medizinische Behandlungsqualität bestimmter Eingriffe am Herzkatheter – der Koronarangiographie und der perkutanen Koronarintervention (PCI).
„Anlass für das neue, sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren waren Hinweise auf sektoral und regional unterschiedliche Qualitätsverbesserungspotenziale. Mit dem Verfahren sollen nun – unabhängig vom Ort des Eingriffs – valide und vergleichbare Aussagen zur Qualität der Indikationsstellung, zur Durchführung des Eingriffs und zur Langzeit-Ergebnisqualität erhoben werden", teilte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung, in einer Pressemitteilung nach dem Beschluss mit.
Die zweite Premiere feierte der G-BA im Bereich der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln. Erstmals habe man einem Wirkstoff einen „erheblichen Zusatznutzen" attestieren können, teilte der G-BA mit. Der Wirkstoff Propranolol im Medikament Hemangiol zur Behandlung von Säuglingen mit proliferativen infantilen Hämangiomen (Blutschwämmchen) habe damit als erster Wirkstoff die höchste Zusatznutzenstufe erhalten. „Bei einer der drei zu unterscheidenden Patientengruppen kann Propranolol eine Heilung der Erkrankung herbeiführen", begründete der G-BA seinen Entschluss. Bei seinen Bewertungen zum Ausmaß des Zusatznutzens von Arzneimitteln unterscheidet der G-BA unter anderem die Kategorien „gering", „beträchtlich" und „erheblich".