Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte sollen künftig eine Vergütung von 18 Euro erhalten, wenn sie die Tumordiagnose eines Patienten an ein klinisches Krebsregister melden. Das teilten der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) am Donnerstag mit. Neben der Tumordiagnose müssen allerdings weitere Daten zum Krankheitsverlauf gemeldet werden. Hierfür sei eine Vergütung von acht Euro vorgesehen. Für Meldungen über eine Krebstherapie, wie eine Operation oder Chemotherapie, solle es fünf Euro geben, für Meldungen der Ergebnisse von Pathologieuntersuchungen vier Euro.
Die Vergütungen sind das Ergebnis eines Schiedsstellenspruchs, da sich die Verhandlungspartner aus GKV-SV, KBV, KZBV und DKG zuvor nicht auf eine Vergütung einigen konnten. Gerechnet wird mit jährlich rund drei Millionen Meldungen.