Das Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) setzt falsche Anreize und riskiert den Wegfall von tausenden Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten, so die Meldung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) von heute. In seiner reinen Lehre stelle das Gesetz eine massive Gefährdung dar und sei in seiner jetzigen Form nicht dazu geeignet, die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung zu stärken, sagte Andreas Gassen, der Vorstandsvorsitzende der kassenärztlichen Bundesvereinigung. „Vielmehr hindert es uns daran, eine wohnortnahe Versorgung von hoher Qualität zu sichern", so Gassen, der die geplanten Terminservicestellen auf der heutigen Pressekonferenz ein populistisches Placebo nannte, das viel Geld koste aber keine bessere Terminvergabe bewirken werde.
„Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe verkauft das VSG als Geschenk an die Patienten. Es soll vermeintlich eine bessere Versorgung suggerieren. Doch die Gefahr besteht, die wohnortnahe Versorgung zu schädigen und in Teilen sogar zu zerstören", betonte Gassen. Der Duktus des Gesetzes vermittle den Eindruck, die Praxen auf dem Land seien in Teilen überflüssig und der Patient im Kreiskrankenhaus vielleicht doch besser aufgehoben. Doch ein niedergelassener Kollege mit 52 Wochenstunden könne viel mehr Patienten anschauen als ein angestellter MVZ-Arzt mit 38,5 Arbeitsstunden pro Woche, so Gassen der forderte: „Statt eines Praxen-Verdrängungsprogramms bedarf es endlich konkreter Maßnahmen, um die ambulanten Strukturen zu stärken. Dazu gehören feste Preise für ärztliche Leistungen, eine bessere Berücksichtigung der sogenannten Zuwendungsmedizin, also nicht technischer Anteile, Bürokratieabbau in den Praxen und weniger Einfluss der Krankenkassen auf Therapieentscheidungen."
Gerade gegenüber jungen Nachwuchsmedizinern werde von der Politik die Botschaft ausgesandt, niedergelassene Ärzte seien ersetzbar, erklärte Gassen. Doch gerade viele Nachwuchsmediziner würden nicht in hierarchischen Strukturen arbeiten wollen, sondern Patienten nach eigenen Wertvorstellungen behandeln. In einer eigenen Praxis gelinge das besser als in einem Konzern, der sich nach Shareholder Value ausrichte.