Die von der großen Koalition geplanten Änderungen in der Finanzierung der ambulanten Notfallversorgung werden aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) der Versorgungsrealität nicht gerecht. „Die gesetzliche Aufforderung an die KVen zu mehr Kooperationen mit den Krankenhäusern beheben die in diesem Bereich fortbestehenden Vergütungs- und Zulassungsdiskriminierungen der Krankenhäuser nicht", heißt es in der Stellungnahme der DKG zum Versorgungsstärkungsgesetz. Die DKG fordert, nicht nur den Investitionskostenabschlag bei den Hochschulambulanzen wie im Kabinettsbeschluss festgelegt zu reduzieren, sondern „solche Abschläge für alle ambulanten Leistungen der Krankenhäuser abzuschaffen".
Die Krankenhäuser warnen vor der geplanten Nutzenbewertung von neuen Medizinprodukten hoher Risikoklassen, die sich „als neues Hemmnis für die Einführung von Innovationen im Versorgungsalltag" erweisen könnten. „Damit würde für das breite Spektrum der medizintechnisch assoziierten Innovationen das Prinzip der Genehmigung unter Vorbehalt abgeschafft und die sonst übliche Methodenbewertung auf eine reine Studienbewertung reduziert", heißt es in der Stellungnahme. Zu erwarten sei, „dass die Kostenträger selbst bei den Leistungen mit positivem Potential die Erbringung nur unter strengsten und aufwendigsten Studienbedingungen und eng definierten Prozess- und Strukturqualitätsvorgaben ermöglichen werden".