Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) vom vergangenen Dezember beanstandet. Das bestätigte diese Woche ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) der „Ärzte Zeitung". KBV und GKV-Spitzenverband hatten sich im Dezember auf eine geänderte Vergütung für im Krankenhaus erbrachte Notfallbehandlungen geeinigt. Stein des Anstoßes seien nun für das BMG die Vergütungsregeln bei der rückwirkenden Geltung ab dem Jahr 2008, wie die Zeitung berichtete. Hintergrund sei ein Urteil des Bundessozialgerichts.
Für die Abrechnung der Notfallpauschalen (GOP 012010/01212) sei laut BA-Beschluss die nachträgliche Angabe der Uhrzeit nötig. Das sei vielen Krankenhäusern nicht möglich, sodass sie die höher bewertete Nachtpauschale nicht abrechnen könnten. Auch für die Vergangenheit müsse der Grundsatz gleicher Vergütung für Kliniken und Vertragsärzte gelten, heißt es in dem Bericht weiter.
BibliomedManager

Ministerium kippt Honorarneuerungen bei Notfallbehandlungen

BibliomedManager