Dem Deutschen Caritasverband gehen die Pläne der schwarz-roten Koalition zur Stärkung der Substitution von bisher Ärzten vorbehaltenen Leistungen durch Pflegefachpersonen nicht weit genug und zielen teils sogar in die falsche Richtung. Das machte Caritas-Vertreterin Elisabeth Fix bei der Anhörung zum Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) am Mittwochnachmittag im Bundestag deutlich. Auf Nachfrage von Station24 erklärte Fix nach der Anhörung, dass die Caritas sich insbesondere dagegen wehre, dass es dem VSG-Entwurf zufolge künftig beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) der Selbstverwaltung liegen solle, festzulegen, welche Qualifikation eine Pflegekraft aufweisen muss, um eigenständig medizinische Leistungen zu erbringen. „Beim G-BA ist diese Aufgabe völlig deplatziert", sagte Fix. „Schließlich sind die Pflegefachberufe im G-BA überhaupt nicht vertreten." In der Tat: Stimmberechtigte Mitglieder im G-BA sind der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBV, KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG).
Fix fordert, dass das eine Fachkommission unter Aufsicht des BMG und BMFSFJ den Auftrag erhält, entsprechende Curricula zu erarbeiten und mit dem Bundesgesundheitsministerium abzustimmen. Außerdem verlangt die Caritas, dass die Politik den entsprechenden Institutionen nicht nur die Möglichkeit einräumen solle, diese zu erstellen, sondern sie dazu verpflichte. „Da sind dann auch klare Fristen nötig", fordert Fix. Klug wäre es, die Erarbeitung der Curricula mit dem geplanten neuen Pflegeberufegesetz zu verknüpfen, das die generalistische Pflegeausbildung regeln soll, erklärt Fix. Allerdings bestehe kein unmittelbarer Sachzwang, die beiden Reformen zu verbinden. Bisher hat die Regierung für das Gesetz zur Generalistik noch keinen Zeitplan veröffentlicht.