Laut EU-Kommission steht die deutsche Regelung für Ausnahmen von gesetzlichen Herstellerabschlägen für bestimmte Pharmaunternehmen im Einklang mit EU-Recht. Nach der Richtlinie 89/105/EWG des Rates können Mitgliedsstaaten Preisstopps für Arzneimittel anordnen, wie etwa die deutschen Zwangsrabatte auf Medikamente. Die EU-Regeln sehen aber auch Ausnahmeregeln vor. „Wenn ein Unternehmen jedoch nachweisen kann, dass ihm durch den gesetzlichen Herstellerabschlag eine nicht hinnehmbare finanzielle Belastung entsteht, kann eine Ausnahme von der Abschlagsverpflichtung gewährt werden", heißt es in einer entsprechenden Mitteilung der EU-Kommission. Sie hatte den Sachverhalt geprüft, weil ein Wettbewerber, der diese Ausnahmen als rechtswidrige staatliche Beihilfen beanstandete, Beschwerde eingelegt hatte.