CDU erhöht bei Generalistik Druck auf Schwesig

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Bei den CDU-Bundestagsabgeordneten wächst der Druck auf das Familienministerium, endlich einen Gesetzentwurf für die Einführung der generalistischen Ausbildung in der Pflege vorzulegen. Der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Pflegepolitik, Erwin Rüddel, warnt das Ministerium davor, zu viel Zeit verstreichen zu lassen, bis es den Gesetzgebungsprozess in Gang bringt. „Ich befürchte, wenn Frau Schwesig bis zum Sommer noch keinen abgestimmten Referentenentwurf zum Pflegeberufegesetz vorgelegt hat, dann wird das auch nichts mehr", sagte Rüddel im Gespräch mit dem Fachportal Station24.

Seine Fraktion bekenne sich zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Reform der Ausbildung. „Eine breiter aufgestellte Ausbildung stärkt die Mitarbeiter in der Pflege – die meist weiblich sind", erklärte Rüddel. Der Abgeordnete kritisierte jedoch, dass Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) bisher zu viel Kapazitäten für andere Initiativen aufgewendet habe. „Wenn Frau Schwesig wirklich etwas für Frauen erreichen möchte, dann hat sie hier die Möglichkeit dazu. Es wären weitaus mehr Frauen davon betroffen als die Handvoll Frauen, die von der Frauenquote für Aufsichtsräte profitieren werden", kritisierte Rüddel.

Aktuell arbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe an einem Gesetz zur Reform der Pflegeausbildung. „Ziel ist ein generalistischer Ausbildungsgang, der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege miteinander vereint und – trotz unterschiedlicher Vertiefungsschwerpunkte – zu einem gemeinsamen Abschluss führt", berichtete Rüddel. Absolventen sollten anschließend in jedem dieser drei Bereich arbeiten können.

Wie Station24 aus mehreren Quellen erfahren hat, konnten sich die Verhandlungspartner bisher aber noch nicht auf eine gemeinsame Finanzierung der künftigen Ausbildung einigen. Auf Anfrage sagte eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums: „Mit Blick auf die laufende Gesetzgebungsarbeit können wir zurzeit noch keine weiteren Details zur Ausgestaltung der neuen Ausbildung und zur Finanzierung geben." Weiter sagte die Sprecherin: „Neben der Reform der beruflichen Ausbildung und der Neuordnung der Finanzierung mit dem Ziel der Kostenfreiheit der Ausbildung für die Auszubildenden wird auch die Einführung einer akademischen Pflegeausbildung, die als ergänzende Säule zu einer fachberuflichen Pflegeausbildung hinzutreten soll, geprüft."

Bereits im Jahr 2012 hatte eine Bund-Länder-AG Eckpunkte für eine Reform der Pflegeausbildung hin zu einer generalistischen Ausbildung vorgelegt. Darin wurde bereits gefordert, dass die Hochschulausbildung in der Pflege „kontinuierlich auf- und ausgebaut werden" solle. Die AG ging jedoch davon aus, „dass in Deutschland auch zukünftig die – auf Grundlage des mittleren Bildungsabschlusses zugelassenen – dreijährig an den Pflegeschulen ausgebildeten Pflegefachkräfte die stärkste Säule im Berufsfeld der Pflege bilden müssen". Als Zugangsvoraussetzung sollte nach den damaligen Vorstellungen aber auch ein Hauptschulabschluss möglich sein, „sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige Ausbildung als Krankenpflegehelferin bzw. Krankenpflegehelfer oder Altenpflegehelferin bzw. Altenpflegehelfer oder eine entsprechende Assistenzausbildung nachgewiesen wird".

Kernanliegen des Papiers war also ein durchlässiges System, in das Absolventen aller Schularten eintreten können. Dafür tritt auch die Rüddel ein. Der CDU-Politiker stellt klar: „Wir werden nur einer Reform zustimmen, in der auch Haupt- und Realschüler der Zugang zu einer qualifizierten Pflegeausbildung ermöglicht bleibt."

Unterm Strich scheint über inhaltliche Fragen aber weitgehende Einigkeit zu herrschen. „Wesentlicher Ausgangspunkt für die Überlegungen sind die im März 2012 veröffentlichten Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ‚Weiterentwicklung der Pflegeberufe‘", sagte die Ministeriumssprecherin. Die zu den Eckpunkten eingegangenen zahlreichen Stellungnahmen von Wissenschaft und Verbänden seien ausgewertet worden. Verwiesen wird ferner auf das parallel zur Veröffentlichung des Gutachtens vergebene Forschungsgutachten zur Finanzierung eines neuen Pflegeberufegesetzes, das Ende 2013 veröffentlicht worden sei.  „Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereitet das Gesetzgebungsverfahren in gemeinsamer Federführung mit dem Bundesministerium für Gesundheit vor. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Sommer 2015 beginnen", so die Sprecherin weiter.

Autor

Dr. Stephan Balling

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