Der Prozess einer Frau um Schmerzensgeld nach dem Einsetzen fehlerhafter Brustimplantate der französischen Firma PIP geht in die nächste Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) reichte die Klage weiter an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Rund 2 Jahre nachdem PIP-Gründer Jean-Claude Mas wegen Verwendung von minderwertigen Industriesilikonen zur Herstellung von Implantaten zu 4 Jahren Haft verurteilt wurde, prüfte der BGH die Klage einer Betroffenen. Sie wirft dem TÜV Rheinland vor, seinen Pflichten zur Prüfung des Medizinprodukts vernachlässigt zu haben. Sie verlangt 40.000 Euro Schmerzensgeld und die Feststellung der Ersatzpflicht für künftig entstehende materielle Schäden. Bevor das Gericht jedoch zu einer Entscheidung zum weiteren Prozessverlauf kommen könne, hat es den Fall zur Klärung einiger Fragen vorerst an den EuGH weiter gegeben.