Der Referentenentwurf für ein neues Palliativ- und Hospizgesetz trifft auch bei den Kliniken auf breite Zustimmung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt insbesondere das neue Recht stationärer Palliativeinrichtungen, einseitig gegenüber Kostenträgern zu erklären, ob sie krankenhausindividuelle Entgelte vereinbaren möchten. Das geht aus der Stellungnahme der DKG zum Plan von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hervor, die dem BibliomedManager vorliegt.
Bisher lag die Entscheidungshoheit über die Abrechnungsmöglichkeit gänzlich bei den Krankenkassen. Mit der Neuregelung wird laut DKG sichergestellt, dass die Anerkennung von Palliativstationen als besondere Einrichtungen in den Budgetverhandlungen von den Kostenträgern nicht in Frage gestellt werden kann. Den personal- und zuwendungsintensiven Aspekten der Versorgung auf Palliativstationen und insbesondere der nicht vorbestimmbaren Dauer des Aufenthaltes werde damit Rechnung getragen.
Damit könnten Krankenhäuser künftig eigenständig entscheiden, ob sie die Palliativstationen oder –einheiten über bundesweit kalkulierte Entgelte oder über krankenhausindividuell zu vereinbarende Entgelte abrechnen wollen. Der Gesetzgeber will die Kostenerstattung hierzu deutlich erhöhen und zusammengenommen insgesamt 200 Millionen Euro zusätzlicher Mittel in die Versorgung Sterbenskranker stecken. Die neue Regelung für die Entgeltverhandlungen solle die bisher für Palliativstationen und –einheiten vorgesehenen Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner ersetzen. Können sich die Vertragsparteien allerdings vor Ort nicht über die Höhe der krankenhausindividuellen Entgelte einigen, wäre wie bisher die Schiedsstelle anrufbar.