Teile des geplanten Präventionsgesetzes könnten verfassungswidrig sein. Diese Meinung äußerte die hessische Sozialrechtsprofessorin und Richterin Astrid Wallrabenstein in einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe plant unter anderem, die Ausgaben der Krankenkassen für Prävention deutlich zu erhöhen. Die zusätzlichen Mittel sollen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finanzieren.
Hier setzt Wallrabenstein an, die eine Verwendung von Beitragsgeldern für Bundesbehörden nicht im Einklang mit dem Grundgesetz sieht, heißt es weiter. Artikel 87 des Grundgesetz sichert den Sozialversicherungen zu, ihre Aufgaben eigenverantwortlich zu erledigen. Dazu gehöre auch die Finanzhoheit, so Wallrabenstein gegenüber der FAZ.