Die Nutzenbewertung von Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) mit Medizinprodukten wird nach Ansicht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) im Gesundheitswesen zu einem Konzentrationsprozess in der deutschen Medizinprodukteindustrie führen. Das machte Stefan Sauerland, Leiter des Ressorts Nichtmedikamentöse Verfahren beim IQWiG, auf der Veranstaltung „Der Wert von Medizinprodukten" der B.Braun-Stiftung am Dienstag in Berlin deutlich. Sauerland reagiert mit seiner Aussage auf Kritik, das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Einführung der Nutzenbewertung bei NUBs mit Medizinprodukten werde kleinere Anbieter bei der Anfertigung von Studien überfordern. „Ein kleines Unternehmen muss sich entsprechende Partner suchen", sagte der IQWiG-Vertreter. Die Reform werde „auch dazu führen, dass Unternehmen zusammengeschlossen werden". Sauerland weiter: „Das ist völlig normal." Es zähle nicht die Anzahl der Unternehmen, sondern das Ergebnis für den Patienten. „Ich glaube nicht unbedingt, dass kleine Unternehmen innovativer sind als große."
Unabhängig von Sauerland stellte der CDU-Bundestagsabgeordnete und zuständige Berichterstatter in seiner Fraktion, Dietrich Monstadt, auf der Veranstaltung die Gegenthese auf. Er betonte die hohe Bedeutung der MedTech-Industrie für die Gesamtwirtschaft und den Arbeitsmarkt sowie die mittelständische Prägung der Branche. Der Mittelstand sei der Motor der Wirtschaft und entscheidend, um den Wohlstand in Deutschland abzusichern.
Monstadt betonte das Ziel der Großen Koalition, durch die Nutzenbewertung die Sicherheit für die Patienten zu erhöhen. „Der Teufel steckt aber natürlich im Detail", bekannte er. So müssten noch unbestimmte Rechtsbegriffe geklärt und die Gefahr des Trittbrettfahrens angegangen werden. Insbesondere die Definition im Gesetzentwurf, nach der Hersteller und Krankenhäuser nur dann Studien vorlegen müssen, wenn die neue Methode auf einem neuen „theoretisch wissenschaftlichem Konzept" beruht und deren Anwendung „einen besonders invasiven Charakter aufweist", steht noch aus. Bei der Frage, wie Unternehmen, die gemeinsam mit einem Krankenhaus eine neue Methode bewerten lassen, davor geschützt werden, dass Nachahmer die finanziellen Kosten für aufwendige Studien sparen und so einen Wettbewerbsvorteil erreichen, brachte Monstadt neue Formen des Unterlagenschutzes ins Spiel. Die Alternative sei, dies den Herstellern als „unternehmerisches Restrisiko" zu überlassen.
Aus Brüssel gebe es derzeit „keine belegbaren Fortschritte", was die Reform der Zulassungsregeln für Medizinprodukte betreffe. Für die Sicherheit der Produkte ist eigentlich die EU-Ebene zuständig. Da dieser Auftrag dort aber aus Sicht etwa der Krankenkassen nur unzureichend erfüllt wird, fordern die Kassen eine gesonderte Nutzenbewertung auf nationaler Ebene, bevor Produkte erstattungsfähig werden.