Weiterer Schritt zu neuem Pflegebedürftigkeitsbegriff

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Das Bundesgesundheitsministerium hat nach einem heutigen Kabinettsbeschluss dem GKV-Spitzenverband den Auftrag erteilt, mit den Vorarbeiten an den neuen Begutachtungs-Richtlinien zu beginnen. „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, damit der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 Wirklichkeit werden kann", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in Berlin. Die Regierung bringt dazu ein sogenanntes Vorschaltgesetz zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs als Anhang zum Präventionsgesetz auf den Gesetzgebungsweg.

Gestern wurden dem Begleitgremium, dem unter anderem Vertreter der von Bundesministerien und Verbänden sowie Akteure aus Wissenschaft, den Ländern, Leistungserbringern und Pflege angehören, die Ergebnisse zweier Erprobungsstudien übergeben. Die im Frühjahr 2014 beauftragten Studien sollen laut Gesundheitsministerium und GKV-Spitzenverband erst nach einer Überprüfung durch das Gremium veröffentlicht werden. GKV-Vorstand Gernot Kiefer sagte, mit dem Abschluss der beiden Studien seien die fachlichen Vorarbeiten abgeschlossen. Jetzt könne der Gesetzentwurf zügig kommen.

Eine der beiden Studien wurde vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbands in Essen unter Beteiligung der Hochschule für Gesundheit in Bochum erarbeitet. Die Stichprobe umfasste bundesweit insgesamt 2.000 pflegebedürftige Menschen, die nach dem neuen und dem derzeit gültigen Verfahren begutachtet wurden. Eine zweite Studie erstellte die Universität Bremen unter Beteiligung der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfsburg. In Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten der Krankenkassen wurden künftige Leistungshöhen je Pflegegrad in Abhängigkeit vom Pflegeaufwand ermittelt. In rund 40 Pflegeheimen wurde bei knapp 1.600 Patienten erfasst, welche Leistungen sie bekommen.

 

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