Der Marburger Bund hat das geplante Tarifeinheitsgesetz als offenen Rechtsbruch bezeichnet. Viele Stellungnahmen und Gutachten aus Rechtswissenschaft und -praxis stuften die geplante gesetzliche Tarifeinheit nach dem Mehrheitsprinzip als verfassungswidrig ein, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, in einer Pressemitteilung der Ärztegewerkschaft vom Montag. „Wer ein Grundrecht unter Mehrheitsvorbehalt stellt, der beseitigt es. Das schadet jedem Arbeitnehmer in Deutschland", sagte Henke in Berlin.
Der Regierungsentwurf greife tief in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit ein und verwehre tarifmächtigen Gewerkschaften das Recht, eigenständige Tarifverträge mit den Arbeitgebern zu verhandeln und zu vereinbaren. Henke weiter: „Ein Gesetz, das durch die Erzwingung der Tarifeinheit zwischen Gewerkschaften erster und zweiter Klasse unterscheidet, zerstört das grundrechtliche Fundament und ist eine Bedrohung für den sozialen Frieden." Niemand habe das Recht, „unsere Mitglieder unter das Tarifkommando einer fremden Gewerkschaft zu zwingen. Wir bleiben eigenständig und werden unser Gewerkschaftsmodell auch gegen einen offenkundigen Grundrechtsbruch zu verteidigen wissen", sagte Henke.
Das Bundesarbeitsgericht hatte mit seinem Urteil vom 7. Juli 2010 den Grundsatz der Tarifeinheit gekippt und zugunsten einer Tarifpluralität entschieden. Mehrere Gewerkschaften konnten seither für gleiche Berufsgruppen unterschiedliche Tarifverträge aushandeln. Die Bundesregierung will mit dem geplanten Gesetz Tarifkonflikte mehrere Gewerkschaften künftig verhindern. Demnach soll künftig nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb gelten.