Ein großzügigerer Umgang etwa mit wiederverheiratet Geschiedenen und mehr Rechte für Gewerkschaften – die Bischofskonferenz der katholischen Kirche hat am Dienstag Leitlinien für eine Reform des Arbeitsrechts in ihren Einrichtungen verabschiedet. Damit lockert die katholische Kirche den sogenannten Dritten Weg, das Arbeitsvertragsrecht für kirchliche Einrichtungen, das unter anderem umfangreiche Loyalitätsanforderungen an Mitarbeiter stellt, auch in Bezug auf ihre private Lebensführung.
Die Leitlinien müssen nun allerdings vor Ort in den Diözesen umgesetzt werden, bevor sie rechtlich bindend werden. Medienberichten zufolge stimmte ein Drittel der Bistümer nicht für die Reform. Betroffen von den Neuregelungen sind insbesondere auch die 402 Krankenhäuser in katholischer Trägerschaft mit etwa 98.000 Betten und 165.000 Beschäftigten.
„Es ist zu begrüßen, dass die Bischöfe in der neuen Grundordnung die Loyalitätsobliegenheiten und Folgen bei Verstößen den Lebensrealitäten angepasst haben", sagte der Geschäftsführer des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (KKVD), Thomas Vortkamp, gegenüber BibliomedManager. Nun geht es an die Umsetzung der Änderungen. „Zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung wird in jeder Diözese oder wahlweise von mehreren Diözesen gemeinsam eine zentrale Stelle gebildet", so Vortkamp.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regeln der Kirche zuletzt als grundgesetzkonform beurteilt und die Kündigung eines geschiedenen Chefarztes nach seiner zweiten Hochzeit als rechtmäßig erklärt. Allerdings wuchs auch innerkirchlich der Druck, das eigene Arbeitsrecht zu reformieren. Außerdem suchen auch kirchliche Häuser nach Fachkräften, auf die scharfe Loyalitätsregeln abschreckend wirken können.
Beim kollektiven Arbeitsrecht liegt die juristische Lage möglicherweise anders. Dort klagen die Gewerkschaften gegen die Kirche. Die Gewerkschaft Verdi will das Streikrecht auch in Kirchen durchsetzen. Die Bischöfe sind mehrheitlich bereit, Gewerkschaften künftig beim Zustandekommen kirchlicher Arbeitsvertragsbedingungen obligatorisch zu beteiligen. Sie sollen auch physischen Zugang zu den Einrichtungen der Kirchen erhalten, um etwa ihrer Gewerkschaftsarbeit nachgehen zu können.
Es bleibt jedoch offen, ob die Arbeitnehmervertreter nun auf die kirchlichen Arbeitgeber zugehen werden. Den Dritten Weg bezeichnete Verdi-Chef Frank Bsirske gestern in Duisburg als grundsätzlich „keine akzeptable Alternative" für die Gewerkschaft. „Sollte unsere Klage vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen werden, werden wir weiter zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen", kündigte Bsirske auf dem 2. Kirchlichen Dienstgebertag im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit Einrichtungsleitern an.