Bald könnten mikrobiologische Screening-Maßnahmen der Krankenhäuser extra-budgetär vergütet werden. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Bundesrat am Freitag.
Darin fordern die Länder die Bundesregierung auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür umgehend zu schaffen. Die Regierung solle Paragraph 4 des Krankenhausentgeltgesetzes erweitern, anknüpfend an die darin enthaltenen bestehenden Regelungen für Hygieneförderprogramme, nun jedoch zeitlich nicht mehr länger befristet.
Derzeit würde das Screening durch das bestehende Fallpauschalensystem nicht finanziert, heißt es in der Begründung. Das habe zur Folge, dass Kliniken die aktuellen Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Instituts nicht voll umsetzen könnten. Der bisherige Gesetzestext ermögliche lediglich, Modellvorhaben zum Screening zu finanzieren. Das sei aus Sicht der antragstellenden Länder Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz jedoch nicht ausreichend.