Vermeintlich schlechte Qualität mit Vergütungsabschlägen bestrafen zu wollen, halten die Ersatzkassen für untauglich. Nicht nur verschärfe dies etwaige Qualitätsprobleme durch zusätzliche Sparzwänge, heißt es in der Stellungnahme des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) an das Bundesministerium für Gesundheit. Die Zu- und Abschläge lösten zudem den Fehlanreiz aus, fehlende Einnahmen über eine Mengenausweitung zu kompensieren. Stattdessen sollen laut VDEK Leistungen mit schlechter Qualität gar nicht erst abgerechnet werden. „Wenn Krankenhäuser dauerhaft schlechte Qualität aufweisen, müssen sie von der Versorgung ausgeschlossen werden", sagte VDEK-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. „Das muss nicht sofort, aber nach einer gewissen Karenzzeit von maximal zwei Jahren, geschehen."
Beim Thema Mengensteuerung bleibt nach Ansicht der Ersatzkassen das geplante Krankenhausstrukturgesetz weit hinter ihren Erwartungen zurück. Und das, obwohl Deutschland im OECD-Vergleich am meisten operiert. Schuld trügen auch die Länder, die sich bei der Investitionsfinanzierung aus der Verantwortung zögen. Dieses Problem bleibe ungelöst. „Die nun im Gesetz vorgesehene Verpflichtung der Länder, mindestens den Durchschnitt der in den Jahren 2012 bis 2014 aufgewendeten Mittel zur Investitionsfinanzierung beizubehalten, „ist allenfalls ein Zugeständnis auf dem untersten Niveau", so Elsner.