Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die Vorschläge für die Weiterentwicklung des G-DRG-System 2016 veröffentlicht. Gemäß Beschluss der Selbstverwaltungspartner nach § 17b KHG listet das InEK jedes Jahr die Namen der Antragsteller sowie eine gekürzte Darstellung des jeweiligen Inhalts auf. 320 Vorschlagssendungen von 88 Fachgesellschaften, Verbänden, Krankenhäusern und Krankenkassen sind bis Ende Februar eingegangen und auf den Seiten des InEK einsehbar. Die teils hochkomplexen Inhalte sind nur stichwortartig beschrieben, die einzelnen Teilvorschläge dürften daher deutlich höher liegen.
Aufnahme in den G-DRG-Entgeltkatalog 2016 können allerdings nur Vorschläge finden, die geeignet sind, die Abbildungsgenauigkeit des Systems zu erhöhen. Bis August hat das InEK Zeit, die eingebrachten Anträge zu berechnen und den Katalog-Entwurf den Selbstverwaltungspartnern vorzulegen. Diese prüfen und konsentieren den Katalog samt Abrechnungsbestimmungen bis zum Herbst.