Josef Hecken soll auch über das Jahr 2018 hinaus Chef des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bleiben. Darauf hätten sich Union und SPD in einem Änderungsantrag zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geeinigt, wie verschiedene Medien berichteten.
Bislang ist die Amtszeit der Unparteiischen auf sechs Jahre begrenzt und eine Wiederwahl nicht möglich. Die Koalition wolle das in § 91 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V vorgesehene Wiederwahl-Verbot aber streichen und begründe diesen Schritt mit „der Vielzahl der bisherigen und neuen Aufgaben" des G-BA. Die ursprünglich geplante Begrenzung der Amtszeit kollidiere mit dem Ziel der effektiven und kontinuierlichen Aufgabenwahrnehmung. Mit der Änderung werde „die Möglichkeit einer personellen Kontinuität geschaffen", heiße es im Änderungsantrag. Ärzte-, Krankenhäuser- und Kassenvetreter in dem Gremium müssten entsprechend in den nächsten Jahren Hecken als Kandidaten für den G-BA-Vorsitz bis 2024 vorschlagen.