Langjährige Versäumnisse des Gesetzgebers sind die Ursache für Qualitätsmängel in den Kliniken. Diese deutliche Kritik äußerte der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser (IVKK), Bernhard Ziegler, im Tagesspiegel vom Dienstag.
Bund und Länder müssten für die geforderte Qualität im Krankenhaus zunächst die Voraussetzungen schaffen: „zeitgemäß modern ausgestattete Betriebsstätten, einen an den Aufgaben orientierten, motivierend und qualitätssichernd wirkenden Personalschlüssel sowie die dafür erforderlichen Finanzmittel", schrieb Ziegler, der auch Chef des Krankenhauses in Itzehoe ist. „In allen drei Bereichen hat der Gesetzgeber in Bund und Ländern in den zurückliegenden Jahren versagt."
Die Politik betone die Verantwortung der Kliniken, „Qualität und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten". Dass der Gesetzgeber jahrelang seine „Verantwortung zur Strukturierung des bedarfsgerechten Systems" ignoriert habe, werde dagegen „unter den Teppich gekehrt", so der IVKK-Vorsitzende.
Das Thema Qualität zu bemühen, um Kliniken vom Netz zu nehmen, sei „pervers": „Die einstmals besten Krankenhäuser Europas werden durch als ,Reformen‘ verbrämte Sparprogramme heruntergewirtschaftet, um nun das Mantra der Qualität herunter zu beten, welche Patienten erwarten dürften", schrieb Ziegler. Sollte die Große Koalition es nicht schaffen, Versorgungsstrukturen zu definieren, so werde „dem Krankenhauswesen in Deutschland nur eine Instanz bleiben, das Bundesverfassungsgericht."