Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) hegt deutliche Zweifel daran, dass der ab heute gültige einheitliche Standard zur Qualität medizinischer Laboruntersuchungen umgesetzt werden kann. In einer Pressemitteilung forderte der BDL Selbstverwaltung, Politik und Länderbehörden im Sinne des Patientenschutzes zur Einhaltung einheitlicher Qualitätsstandards auf. Es sei versäumt worden, die Durchführungsregelungen rechtzeitig anzupassen. Außerdem handhabten die Länder deren Überwachung unterschiedlich. Im Besonderen gehe es um neue Qualitätsrichtlinien der Bundesärztekammer (RiLiBÄK), die den direkten Nachweis und die Charakterisierung von Infektionserregern betreffen. Hier ende die Übergangsfrist, so der Vorsitzende des BDL, Dr. Andreas Bobrowski.
Die Richtlinien beschreiben die Anforderungen, die ein medizinisches Labor erfüllen muss, um die Qualität seiner Arbeit regelmäßig nachzuweisen und damit die Vergleichbarkeit der Untersuchungsergebnisse zu garantieren. Fehle die Teilnahme an einer externen Qualitätssicherung, könnten die entsprechenden Laborleistungen nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Zwar ändere sich durch die Richtlinie für die rund 1600 Fachärzte für Laboratoriumsmedizin oder Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie wenig. Probleme bestünden aber bei anderen Facharztgruppen, die selbst Laboruntersuchungen durchführen dürfen. Bei der Qualität der Laboruntersuchungen dürfe deshalb nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.