Die Krankenhäuser bleiben immer öfter auf den Kosten zur Behandlung von Flüchtlingen sitzen. Zwar können sie die Ausgaben theoretisch seit März dieses Jahres bei den Kommunen geltend machen. Zugleich wurde die Rechtslage bei sonstigen Flüchtlingen und Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthaltsstatus deutlich erschwert. Eine Abrechnung ist Experten zufolge damit häufig unmöglich. » Story der Woche
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