Der Bundesrat sieht an vielen Stellen Nachbesserungsbedarf am Hospiz- und Palliativgesetz der Bundesregierung. Grundsätzlich gab er vergangene Woche zwar seine Zustimmung zum Gesetz, die Länderkammer verlangt aber einige Veränderungen am Entwurf, wie der Beschluss-Seite des Bundesrats zu entnehmen ist.
So setzen sich die Länder für die Einführung von überprüfbaren und transparenten Leistungs- und Qualitätsstandards ein. Diese sollen Eingang in die Prüfkataloge der Krankenversicherung finden und Bestandteil der Regelprüfungen werden. Außerdem würden die besonderen Belange von Kindern nicht ausreichend berücksichtigt.
Darüber hinaus fordern die Länder, alle drei Jahre eine Evaluierung vorzunehmen. In diesem Rhythmus soll geprüft werden, wie sich die neuen Regelungen auf die Versorgungslandschaft auswirken.
Heute berät der Bundestag in Erster Lesung über das Gesetz.