Die Krankenhäuser müssen in ihren Qualitätsberichten 2014 für 31 ausgewählte Leistungsbereiche unterm Strich 16 Indikatoren weniger veröffentlichen als im Vorjahr. 41 Indikatoren entfallen, 25 kommen hinzu. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Selbstverwaltung am Donnerstag beschlossen. Demnach müssen die Kliniken nun 279 der 416 Qualitätsindikatoren aus der stationären Qualitätssicherung darstellen.
„Alle 416 Qualitätsindikatoren sind für das Qualitätsmanagement im Krankenhaus wichtig," sagte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung im G-BA, nach dem Beschluss. „Für die öffentliche Berichterstattung haben wir insbesondere jene Indikatoren ausgesucht, die besonders relevant im Hinblick auf die Patientensicherheit sind und den Patientinnen und Patienten und ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten bei der Entscheidung helfen können, ein Krankenhaus auszuwählen." Zu den neu zu veröffentlichenden Qualitätsindikatoren zählten zum Beispiel die zur Indikationsstellung und zu Komplikationen bei kathetergestützten Aortenklappen-Implantationen (sog. TAVI) sowie zur Sterblichkeit und Morbidität von Frühgeborenen."
Der G-BA hat im März 2015 die Regelungen zum Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2014 angepasst. Die Überarbeitung der Qualitätsindikatoren stand dabei noch aus. Der dem gestrigen Beschluss zugrundeliegende „Bericht zur Prüfung und Bewertung der Indikatoren der externen stationären Qualitätssicherung hinsichtlich ihrer Eignung für die einrichtungsbezogene öffentliche Berichterstattung" wird in Kürze auf den Internetseiten des Aqua-Instituts veröffentlicht.
Der G-BA beschloss darüber hinaus neue Sonderregelungen für bestimmte spezialisierte Teams in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). „Die sektorenübergreifende Vernetzung der Versorgung von Brustkrebspatientinnen ist vergleichsweise weit vorangeschritten. Wir wollen mit der ASV keine Doppelstrukturen schaffen, sondern Teams und Zentren, die sich bereits in der Vergangenheit auf die Behandlung von Brustkrebspatientinnen spezialisiert haben, eine Teilnahme an der ASV ermöglichen. Dasselbe gilt für onkologische Netzwerkstrukturen, die sich auf die Behandlung von Patientinnen mit Unterleibstumoren spezialisiert haben oder dies noch tun wollen", sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses ASV.
Des weiteren einigten sich die Bänke im G-BA auf eine neue Struktur der Richtlinie für Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und verabschiedete eine Reihe von Nutzenbewertungen von Arzneimitteln. Sämtliche Beschlüsse sind auf der Internetseite des G-BA (www.g-ba) aufgeführt.