Fünf Pflegegrade sollen die bislang drei bekannten Pflegestufen ablösen. Das sieht der Referentenentwurf für das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II aus dem Bundesgesundheitsministerium vor. Der Entwurf baut auf den Gutachten zur Einführung des neuen Begriffs aus den vergangenen Legislaturperioden auf. Maßgeblich für die Einstufung soll künftig der Grad der Selbstständigkeit einer Person in allen pflegerelevanten Bereichen sein.
Die bisherigen drei Pflegestufen sollen laut Entwurf abgeschafft und in fünf Pflegegrade überführt werden. Bei der Begutachtung soll der Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen werden. Dabei handelt es sich um: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Belastungen und Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.
Zusammen mit dem bereits zu Jahresbeginn in Kraft getretenen PSG I sollen künftig pro Jahr fünf Milliarden Euro zusätzlich in die Pflege fließen, ein Leistungsplus von 20 Prozent. Das Geld soll vor allem Demenzkranke besserstellen. Damit kein Pflegebedürftiger, der bereits einer Pflegestufe zugeordnet ist, schlechter gestellt wird, sollen die Pflegekassen einmalig vier Milliarden Euro aus ihrer derzeit 6,5 Milliarden Euro schweren Rücklage nehmen. Neben den Leistungsverbesserungen will die Regierung künftig das Prinzip „Reha vor Pflege" stärker bei der Begutachtung von Pflegebedürftigen verankern. Der Anteil derer, die Reha-Leistungen erhalten, soll von heute 0,4 auf künftig 6,3 Prozent steigen.
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