MDK-Reha-Prüfung läuft unter falschen Voraussetzungen ab

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„Die Forderung nach Reha vor Pflege ist nur unzureichend umgesetzt", sagte Heike Baehrens, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages, gestern auf dem Kongress des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) in Stuttgart.

Grund dafür sei die restriktive Bewilligungspraxis der Krankenkassen, die bereits zur Aufgabe vieler Reha-Kliniken geführt habe. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung spreche nach Prüfung der Reha-Anträge eine Empfehlung für oder gegen Rehabilitation aus, so Baehrens. Die bislang sehr niedrige Empfehlungsrate von unter einem Prozent sei auf die falsche Zielsetzung des Prüfverfahrens und die Erwartungshaltung der Patienten selbst zurückzuführen. Der MDK begutachte nämlich nicht die Eignung zur Rehabilitation, sondern die Pflegebedürftigkeit. Auch Patienten gingen meist davon aus, Leistungen der Pflegeversicherung zu beanspruchen.

BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz zeigte sich enttäuscht: Im Pflegestärkungsgesetz II finde sich kein Passus, der den Zugang zur Reha für von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen regelt. Das Schnittstellenproblem zwischen Kranken- und Pflegeversicherung werde nicht gelöst.

Die Pflegeversicherung sei mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der Neueinstufung der Patienten sowie der dazugehörigen Leistungen in einem „totalen Umbruch", antwortete Baehrens. „Seien Sie froh, dass der Zugang zu Reha nicht im Pflegestärkungsgesetz II enthalten ist", sagte die Gesundheitspolitikerin. Das PSG II hätte dem Thema nicht gerecht werden können: „Es wäre dann nicht bis in die notwendige Tiefe durchdacht", so Baehrens.

Autor

 Magdalena Jung

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