Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (Degemed) hat sich in einer Stellungnahme zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergModG) eindeutig gegen europaweite Ausschreibungen von Reha-Leistungen gewandt. „Zulassungssysteme im Bereich der Rehabilitation funktionieren im so genannten sozialrechtlichen Dreieck zwischen Reha-Träger, Leistungsanbieter und Leistungsberechtigten. Sie brauchen keine Ausschreibung", sagte Degemed-Geschäftsführer Christof Lawall.
Das Gesetz müsse klarstellen, dass dies sich bereits aus den EU-Richtlinien selbst ergebe. Die DEGEMED fordert vielmehr, die Position der Leistungserbringer im SGB IX deutlich zu stärken. Der Spitzenverband schlägt dazu die Verankerung eines Zulassungsanspruchs für Leistungserbringer sowie Rahmenverträge im Verhältnis von Reha-Trägern und Leistungserbringern vor.
Seit dem Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums zur Vergaberechtsmodernisierung vom Januar 2015 stünde das Thema Vergabe von Reha-Kapazitäten durch Ausschreibung aufgrund verschiedener EU-Richtlinien wieder auf der Tagesordnung, so die Degemed.