Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die sogenannte „vierte Fortschreibung der Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls" veröffentlicht. Darin wurden die medizinischen Voraussetzungen für die Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, die apparativen Untersuchungsmethoden und die Qualifikationsanforderungen der an der Diagnostik beteiligten Ärzte präzisiert. Zum Nachweis des zerebralen Zirkulationsstillstandes würden fortan auch neue apparative Methoden wie die in der klinischen Praxis etablierten Verfahren der Duplexsonographie und Computertomographie-Angiographie berücksichtigt, hieß es in einer Meldung. Der irreversible Hirnfunktionsausfall muss unverändert von mindestens zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander und übereinstimmend festgestellt und dokumentiert werden.
Die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls erfolge in drei Stufen: Voraussetzung sei der zweifelsfreie Nachweis einer akuten schweren primären oder sekundären Hirnschädigung sowie der Ausschluss reversibler Ursachen. Zweitens müssten alle in den Richtlinien geforderten klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen und drittens die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome bestätigt werden. So könne der Tod sicher festgestellt werden. Das Bundesgesundheitsministerium habe die Richtlinie ohne Beanstandungen genehmigt, so die BÄK.