Die Regelungen zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung gewährleisten keinen ausreichenden Schutz für Träger von Berufsgeheimnissen und können eine Kontaktaufnahme seitens der Patienten verhindern. Diese Kritik haben Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Bundesapothekerkammer und Bundespsychotherapeutenkammer in einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses und des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages adressiert.
Sie erklärten, der Gesetzentwurf entbinde von der Speicherpflicht zwar Behörden und Organisationen in sozialen oder kirchlichen Bereichen, die grundsätzlich anonym bleibenden Anrufern telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen anbieten. Für die von ihnen vertretenen Ärzte aber solle lediglich ein Verwertungsverbot der Verkehrsdaten durch die Strafverfolgungsbehörden zur Anwendung kommen.
Mit der Argumentation der Bundesregierung, eine Ausnahme von der Speicherung sei technisch nicht möglich, wollen sich die Vertreter der Heilberufe nicht zufrieden geben. Schon jetzt führe die Bundesnetzagentur datenschutzkonform eine zentrale Liste der geschützten Personen, Behörden und Organisationen und übermittele diese automatisiert an die Telekommunikationsunternehmen. Diese Liste könne erweitert werden, da den Kammern der Heilberufe die Rufnummern ihrer Mitglieder bekannt seien.