Ärzte streiten über Geld bei ambulanter Weiterbildung

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Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) streiten über die Bezahlung von Ärzten in Weiterbildung in Arztpraxen jenseits von Krankenhäusern. Die KBV lehnt die Forderung des MB nach einem einheitlichen Musterarbeitsvertrag für die Anstellung von Nachwuchsmedizinern in ambulanten Praxen ab. „Hier gilt immer noch das freie Vertragsverhältnis zwischen beiden Akteuren", verlautbarte KBV-Vorstand Regina Feldmann per Pressemitteilung. Die Vertragsfreiheit könne man „nicht mit einem Einheitsvertrag übergehen".

Der MB hatte am Dienstag im Rahmen einer Pressekonferenz mehrere Forderungen aufgestellt. So sprach sich der 2. Vorsitzende der Gewerkschaft, Andreas Botzlar, dafür aus, dass KBV und Ärzteverbände einen Arbeitgeberverband gründen sollten, der dann Tarifverträge für die angestellten Mediziner im ambulanten Sektor schließen solle. Falls dies nicht geschehe, müssten zumindest standardisierte Musterarbeitsverträge zum Einsatz kommen, die sicherstellten, dass die Ärzte in Praxen nicht weniger verdienen als im Krankenhaus, was derzeit häufig der Fall sei.

Außerdem solle die KBV den Spielraum nutzen, den ihr der Gesetzgeber gegeben habe, und die budgetrelevante Vergrößerung von Arztpraxen mit Medizinern in Weiterbildung zulassen. „Damit wäre das Problem der Finanzierung aus unserer Sicht gelöst", sagte MB-Hauptgeschäftsführer Armin Ehl. Derzeit ist eine Stiftung aus Steuermitteln geplant, aus der die Kosten für die ambulante Weiterbildung von Medizinern finanziert werden soll.

 

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