Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gegen den „Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht wegen Unzulässigkeit verworfen. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, fehle den Arbeitnehmervertretern die erforderliche Beschwerdebefugnis. Verdi hatte zuvor vor dem Bundesarbeitsgericht bereits mit einer Klage gegen die Kirchen gesiegt, sah sich aber durch die Urteilsgründe beschwert. In oberster Instanz stellten die Richter nun fest: „Verdi ist weder durch den Urteilstenor beschwert noch folgt ausnahmsweise aus den Urteilsgründen, dass sie gegenwärtig und unmittelbar in ihren Grundrechten betroffen ist", heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Die Gewerkschaft bedauerte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sieht aber keine negativen Auswirkungen auf das gewerkschaftliche Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen. Die Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts würden noch eingehend juristisch geprüft. Es werde aber bereits deutlich, dass damit keine Einschränkungen für Arbeitskämpfe verbunden seien. „Es ist weiterhin möglich, bei Tarifauseinandersetzungen in kirchlichen Einrichtungen als letztes Mittel zum Streik aufzurufen", betonte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Mittwoch.