Bundeskartellamt erlaubt Übernahme der Kreisklinik Bad Neustadt a. d. Saale

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Die Rhön-Klinikum AG darf die Kreisklinik Bad Neustadt a. d. Saale vom Landkreis Rhön-Grabfeld erwerben. Das hat das Bundeskartellamt nach umfangreichen Ermittlungen heute mitgeteilt. „Im Rahmen der Fusionskontrolle im Krankenhausbereich prüfen wir, ob den Patienten vor Ort auch künftig hinreichende Alternativen zur Verfügung stehen. So sichern wir den Qualitätswettbewerb im Krankenhauswesen", sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt.

Zwar habe die Behörde vor 10 Jahren das nun freigegebene Vorhaben noch untersagt. Seitdem hätten sich aber die Marktverhältnisse in der betreffenden Region deutlich verändert, so Mundt. „Eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs infolge der Fusion ist nun nicht mehr zu erwarten". Die Ermittlungen hätten gezeigt, dass die Rhön-Fachkliniken über ein weit größeres Einzugsgebiet als die Kreisklinik Bad Neustadt verfügten und aus dem Marktgebiet Bad Neustadt nur ein kleiner Teil der Patienten der Fachkliniken stamme, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung.

Laut dem Bundeskartellamt ergab die Untersuchung zudem „erhebliche Unterschiede in der Angebotsbreite der Kreisklinik und der Rhön-Kliniken". Die fachlichen Überschneidungen konzentrierten sich auf zwei Bereiche: Krankheiten an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe sowie Erkrankungen des Kreislaufsystems. „Hier ergab die Untersuchung auch nach dem Zusammenschluss hinreichenden Wettbewerbsdruck, so dass eine Beschränkung von Leistungsumfang bzw. Qualität zu Lasten der Patienten nicht zu erwarten war", heißt es in der Mitteilung weiter.


 

 

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