Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat die Vereinbarung der Regierungsfraktionen, das geplante 660 Millionen Euro schwere Pflegestellenförderprogramm um einen 500 Millionen Euro schweren Pflegezuschlag zu ergänzen, als noch keine endgültige Einigung qualifiziert. Es gebe mehrere Stimmen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf, auch aus dem Bundesrat, sagte Gröhe. Derzeit beschränkt sich der Gesetzentwurf auf das Pflegestellenförderprogramm. Die neuen Vorstellungen flössen nun in die weiteren Gespräche ein, sagte Gröhe. Laut einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) werden die Fraktionen allerdings bereits am heutigen Dienstagnachmittag über den Vorschlag entscheiden, wobei es in den Fraktionen noch unterschiedliche Vorstellungen über die genaue Ausgestaltung gebe.
Zuvor hatten die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD im Bundestag, Georg Nüsslein und Karl Lauterbach, sich auf einen „Vorschlag zur besseren Finanzierung der Personalkosten in den Krankenhäusern" geeinigt. Das Papier liegt dem BibliomedManager vor. Demnach sollen die bisherigen Mittel aus dem Versorgungszuschlag (500 Millionen Euro) in einen Zuschlag zu den Kosten für das nicht-ärztliche medizinische Personal der Krankenhäuser überführt werden (Pflegezuschlag). Die Krankenhäuser sollen verpflichtet werden, die jährlichen Kosten für das Pflegepersonal bei den Budgetverhandlungen explizit auszuweisen. Personalintensive Kliniken sollen entsprechend einen höheren Zuschlag erhalten.